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Die meisten Menschen, die 2025 die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten, stammen aus Syrien. Dahinter folgen mit großem Abstand Menschen aus der Türkei und aus Russland.
Die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland ist auf einen Höchststand gestiegen. Im vergangenen Jahr erwarben 332.500 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit, 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Es ist das fünfte Wachstum in Folge, wie das Statistische Bundesamt auf Basis vorläufiger Ergebnisse mitteilte. Noch nie seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 seien innerhalb eines Jahres mehr als 300.000 Personen eingebürgert worden, erklärten die Statistiker. Nach den Daten machten die rund 65.600 eingebürgerten Syrer den größten Anteil (20 Prozent) aus. Allerdings sank deren Zahl im Vergleich zu 2024 um 21 Prozent.
Jeder Zehnte kommt aus der Türkei
Dahinter folgen mit großem Abstand Türken mit einem Anteil von zehn Prozent und Russen mit einem Anteil von sechs Prozent. Bei diesen beiden Staatsangehörigkeiten sei die Zahl der Einbürgerungen um mehr als die Hälfte gegenüber dem Vorjahr gestiegen, heißt es. Ein besonders starkes Wachstum wurde im Vorjahresvergleich auch bei Einbürgerungen bosnischer (plus 126 Prozent auf 8800), US-amerikanischer (plus 100 Prozent auf 6600) und albanischer (plus 97 Prozent auf 6100) Staatsangehöriger verzeichnet. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag demnach bei 12,4 Jahren. Syrer hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Schnitt 7,9 Jahre in Deutschland auf, bei Türken hingegen waren es im Schnitt 24,1 Jahre.
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Nur drei Prozent aller Anträge wurden abgelehnt
Insgesamt wurden für das Jahr 2025 laut der Behörde in Wiesbaden 467.400 Einbürgerungsanträge erfasst. Von den 371.100 erledigten Verfahren wurden rund 90 Prozent mit einer Einbürgerung abgeschlossen. Bei drei Prozent kam es zu einer Ablehnung, die weiteren Fälle endeten etwa mit einem Rückzug des Antrags oder einem Fortzug ins Ausland.
Die Grundtendenz der Einbürgerungszahlen für das vergangene Jahr war bereits Ende Mai bekanntgeworden. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, hatte daraufhin Rechtsverschärfungen gefordert. In den Reihen der SPD wurde es hingegen als positives Signal gewertet, dass mehr Menschen Deutsche werden, die alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Zwei Pässe aus zwei Ländern
Die damalige Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte das Staatsangehörigkeitsrecht geändert. Ihre Reform trat Ende Juni 2024 in Kraft. Seither darf, wer Deutscher wird, grundsätzlich auch die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Zudem reichen als Voraussetzung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich bereits nach drei Jahren einbürgern lassen - diese sogenannte Turbo-Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung aber im vergangenen Jahr wieder gekippt.
jj/se (dpa, afp, rtr)
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Rekord bei Anfragen wegen Diskriminierung in Deutschland
Zu wenig Rechte, zu wenig Geld für den Schutz vor Diskriminierungen. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung kritisiert die Reformpläne der Bundesregierung.
So viele Menschen wie nie zuvor haben sich im Jahr 2025 nach Diskriminierungserfahrungen für eine Beratung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, fordert bessere rechtliche Möglichkeiten für Betroffene und mehr Hilfsangebote. Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Minderheiten.
Ataman betonte bei der Vorstellung des Jahresberichts 2025: "Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens Diskriminierung erfahren." Ihr gehe es um den notwendigen Schutz "für alle Menschen in Deutschland". Laut dem Bericht erreichten im vorigen Jahr 13067 Beratungsanfragen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Das sind 1662 mehr als im Jahr 2024 und über dreimal so viele wie 2019, dem letzten Jahr vor der Corona-Pandemie.
Diskriminierung trifft Millionen Menschen in Deutschland
Für Ataman ist diese Zahl so etwas wie die sichtbare Spitze eines Eisbergs. Sie verweist auf Erkenntnisse des umfassenden "Sozio-ökonomischen Panels" (SOEP), die vor wenigen Monaten vorgestellt wurden. Demnach berichteten mehr als 13 Prozent aller Menschen in Deutschland davon, während der vergangenen zwölf Monate Diskriminierung erfahren zu haben. Hochgerechnet sind das etwa neun Millionen Menschen.
Nur ein Bruchteil der Betroffenen meldet sich demnach bei der vor 20 Jahren eingerichteten Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie wurde installiert als Konsequenz aus dem 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das AGG soll unterschiedlichste Benachteiligungen verhindern und beseitigen, wie es auch im Grundgesetz, der deutschen Verfassung, verankert ist.
Das mit Abstand häufigste Diskriminierungs-Merkmal, das den Beratungsanfragen bei der Ataman-Behörde zugrunde liegt, ist die Erfahrung von Rassismus, die Diskriminierung wegen der (wahrgenommenen) ethnischen Herkunft. Die 4571 Meldungen entsprechen 43 Prozent aller Anfragen. Bemerkenswert ist, dass der prozentuale Anteil ähnlich hoch bleibt wie in den beiden Vorjahren.
Ähnliches gilt für die nächsthäufigsten Erfahrungen, die bei Beratungsanfragen vorgebracht wurden. Behinderungen oder chronische Krankheiten wurden 2025 in rund 28 Prozent der Beratungs-Gesuche als Diskriminierungsgrund genannt, etwas mehr als in den Vorjahren. Die Themen Geschlecht oder geschlechtliche Identität nannten Ratsuchende 2025 in rund 22 Prozent der Fälle, der Anteil war kaum kleiner als in den Vorjahren.
Start-Up-Gründerin: Als Schwarze Frau mit Rassismus und Sexismus konfrontiert
Was rassistische Diskriminierung konkret heißt, schildert im Jahresbericht Deborah Choi, Gründerin von Start-Ups und Geschäftsführerin eines Unternehmens. Die gebürtige Nigerianerin ist in den USA aufgewachsen und lebt heute in Berlin. "Als Schwarze Frau bin ich regelmäßig mit Rassismus und Sexismus konfrontiert - egal, ob ich Start-Ups aufbaue oder einfach nur durch Berlin laufe", sagt sie. Für sie sei Rassismus aber "kein spezifisch deutsches Problem, sondern ein globales". Ihre Erfahrung: "Viele müssen deutlich mehr leisten, um überhaupt vergleichbare Chancen zu bekommen."
Ferda Ataman ist eine unabhängige Bundesbeauftragte. Das heißt: Die studierte Politikwissenschaftlerin ist nicht von der Bundesregierung abhängig und kann auch nicht vom Kanzler entlassen werden. Sie wurde im Sommer 2022 vom Bundestag für fünf Jahre gewählt. Der Vorschlag kam von der damaligen Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP. Ausgesprochen deutlich kritisiert Ataman die von der jetzigen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD auf den Weg gebrachte Reform des Gleichbehandlungsgesetzes von 2006. Es ist die erste grundlegende Novellierung des Gesetzes, das vor 20 Jahren eine Koalition aus CDU/CSU und SPD weniger aus eigenem Antrieb, sondern als Verpflichtung aus der vorherigen rot-grünen Regierungszeit umsetzen musste.
Deutschland spart beim Kampf gegen Diskriminierung
Ataman kritisiert den bisherigen Rahmen für ihre Arbeit und die nach ihrer Überzeugung - auch finanziell - viel zu begrenzten Möglichkeiten. Alle anderen Länder in Europa investierten stärker in den Schutz vor Diskriminierung als Deutschland. Ataman verweist als Beispiel auf Belgien. Das Land stecke einen Euro pro Bewohner in die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle, rund zehn Millionen Euro insgesamt. Deutschland habe zuletzt 10,4 Millionen Euro bereitgestellt - bei mehr als 83 Millionen Einwohnern.
Aber inhaltliche Forderungen sind Ataman noch wichtiger als die finanzielle Frage. Zentral sei für sie, dass Deutschland die Frist verlängert, in der sich jemand juristisch gegen Diskriminierung wehren könne. Bislang seien dies in Deutschland zwei Monate, nach den Plänen der jetzigen Bundesregierung sollen es künftig vier Monate sein. Ataman sagte, EU-Länder ließen dafür Betroffenen zwischen drei und fünf Jahren Zeit. Erst mit genügend Zeit sei eine gründliche Beratung und die Prüfung einer Klage möglich.
Ferda Ataman fordert: Diskriminierung durch staatliche Stellen mit erfassen
Schließlich plädiert sie für ein Nachdenken darüber, was geschehen solle, "wenn nicht der Mensch, sondern ein Computer-Programm diskriminiert, also eine KI oder der Algorithmus". Und: Bislang können Betroffene - festgeschrieben seit 2006 - nicht gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen klagen. "Der Staat kann sich da nicht ausnehmen", betont Ataman. Auch bei einer Herabsetzung durch staatliche Stellen, Behörden oder Mitarbeiter müsse eine Klage möglich werden.
Ataman hofft darauf, dass während des bald startenden parlamentarischen Verfahrens der Bundestag deutliche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vornimmt. Sie selbst sei erst kurz vor der Beschlussfassung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett informiert worden und kaum eingebunden gewesen. Bereits seit über drei Jahren fordern mehr als 120 Organisationen in einem "Bündnis AGG Reform jetzt!" einen weitergehenden gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung.
Für Ataman spiegele sich die "ganze Bandbreite" der Gesellschaft wider in dieser "ungewöhnlichen Allianz, die sich so noch nie zusammengefunden hat". Ataman nennt einen Vergleich: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei wie eine "Straßenverkehrsordnung für das zivile Miteinander in Deutschland". Benachteiligung finde nun immer statt. Deswegen brauche es ähnlich wirksame Regeln wie im Straßenverkehr.
Autor Christoph Strack
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